Betreuungsrecht Berlin

Ansprechpartner: Rechtsanwältin Mantaj-Süß

"Nur Kinder und Alte bedürfen der Betreuung."

Dies ist leider falsch. Aufgrund vieler Konstellationen in unserem Leben können wir plötzlich nicht mehr in der Lage sein, eigene Entscheidungen zu treffen.

Ursachen hierfür können sein:

  • ein Unfall,
  • eine Krankheit
  • das zunehmende Alter
  • oder alles zusammen...

Plötzlich und völlig unvorhersehbar wird es unmöglich den eigenen Willen in klarer Weise zu äußern. Erst in dieser Situation stellen sich Fragen welche zuvor selbstverständlich waren:

Wer bestimmt die Art unserer Krankenbehandlung?
Wer wählt das richtige Krankenhaus für uns aus?
Wer kümmert sich vertrauensvoll um unsere finanziellen Angelegenheiten?
Wer sorgt dafür, dass laufende Rechnungen bezahlt werden?
Wer kümmert sich um die Wohnung, das Haus, die Firma die anstehenden Verpflichtungen?
Wer wählt eine neue Wohnform aus, wenn das Leben in der alten eigenen Wohnung nicht mehr möglich sein wird?
Wer löst die Wohnung für uns auf?

Diese Fragen und viele weitere Fragen können Sie jetzt noch beantworten. Noch haben Sie es in der Hand rechtzeitig eine Person (oder mehrere) Ihres Vertrauens für den Fall der Fälle mit Ihrer Betreuung zu beauftragen.
Sie können jetzt bereits eine sogenannte „Vorsorgevollmacht" erteilen, für den Fall, dass Sie zukünftig Ihre Angelegenheiten vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr zu regeln im Stande sind.

Wenn Sie jetzt zu einem Zeitpunkt, zu dem Sie in der Lage sind, Entscheidungen für sich selbst zu treffen, dies ist nicht regeln, müssen Sie damit rechnen, dass z.B. Ihre Bank Verfügungen Ihrer nächsten Angehörigen, selbst Ihres Ehepartners nicht akzeptieren wird.
Ist nichts geregelt, so wäre das Gericht unter Umständen verpflichtet, Ihnen eine Ihnen völlig fremde Person als Betreuer zuzuweisen. Dieser Berufsbetreuer kennt Sie und Ihren tatsächlichen Willen jedoch nicht.

Sollten Sie in der Familie einen im rechtlichen Sinne betreuungsbedürftigen Angehörigen haben, aber selbst nicht die Verantwortung als Betreuer übernehmen wollen, stehe ich als Berufsbetreuer zur Verfügung. Eine enge Zusammenarbeit mit Familienangehörigen ist für mich selbstverständlich. So kann zum Wohl des Betroffenen weiterhin gehandelt werden.
Das Selbstbestimmungsrecht der Betreuten bleibt soweit wie möglich erhalten.
Hingegen häufiger Befürchtung stellt eine Betreuung keine Entmündigung dar.

Aus den vorgenannten Gründen möchte ich Ihnen empfehlen, rechtzeitig durch eine privatrechtliche Regelung Vorsorge zu treffen.

Ich beantworte gern Ihre Fragen bezüglich der Gestaltung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen, Führung von amtlichen Betreuungen im Rahmen der Aufgabenkreise Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Wohnungsangelegenheiten, Gesundheitssorge, Vertretung vor Gerichten, Behörden und Einrichtungen usw.